Dampfdiffusion

Bestehende Temperaturunterschiede wie in Dach- und Wandkonstruktionen mit einem Temperaturgefälle von z.B.:

  • Sommer: von außen nach innen
  • Winter: von innen nach außen

haben immer das Bestreben, einen Temperaturausgleich vom höheren zum niederen Niveau herzustellen.

Für Mitteleuropa bedeutet dies, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Jahresmonate Wärme aus dem Gebäudeinneren nach außen abfließt.

Die Baustoffe der Bauteilschichten einer Dach- oder Wandkonstruktion setzen diesem Abfluss von Energie in Form von Wärme und der Diffusion von Luft und Feuchte verschieden hohe Widerstände entgegen. Der Wärmeabfluss wird mit dem Rechenwert λλ (W/m x K) angegeben. Er bezeichnet die Wärmemenge, die in einer Stunde durch 1 m² einer 1 m dicken Schicht eines Baustoffes fließt, wenn die Temperaturdifferenz zwischen beiden Flächen 1 ºK beträgt. Detaillierte Angaben sind der DIN 4108 und der Energieeinsparungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

Einhergehend mit dem beschriebenen Wärmedurchgang durch die Bauteile würde eine Diffusion von Luft und Feuchte erfolgen, wenn diese nicht durch konstruktive Maßnahmen verhindert wird. Durch die Tatsache, dass Luft in Abhängigkeit von der Lufttemperatur mehr oder weniger Feuchte in Form von Wasserdampf aufnehmen und transportieren kann, entsteht in unseren Gebäuden über die meiste Zeit des Jahres das Phänomen höherer Innenraumtemperatur mit höherem Wasserdampfdruck und niederer Außentemperatur mit niederem Wasserdampfdruck. Diese Druckdifferenz bedingt wieder das Bestreben nach Ausgleich von innen nach außen ähnlich des Temperaturausgleiches. Dieses Durchdiffundieren von gasförmigem Wasser durch die Bauteilschichten birgt die Gefahr der zu starken Abkühlung des Transportmittels Luft in den äußeren Bauteilschichten und nachfolgendem Ausfallen von Tauwasser mit Durchfeuchtung der Bauteile. Dieser Problematik ist durch geeignete konstruktive Maßnahmen zu begegnen. Detaillierte Angaben sind der DIN 4108 und der Wärmeschutzverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.